LRS

Förderung von Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten und Nachteilsausgleich am St.-Georg-Gymnasium (Stand 18.04.2020) 

 Schülerinnen und Schüler, die besondere Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und der Rechtschreibung haben, werden am St.-Georg-Gymnasium individuell gefördert. Dazu wurde eigens ein LRS-Kurs eingerichtet. Grundlage für die schulische Förderung von Kindern mit besonderem Förderungsbedarf in diesem Bereich stellt der LRS-Erlass des Schulministeriums NRW dar. 

Oft sind Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten bereits aus der Grundschule bekannt, und die bisherige Förderung kann an unserer Schule fortgesetzt werden. Jedoch ist es ein Anliegen der Fachschaft Deutsch, möglichst frühzeitig ein aussagekräftiges Bild von der Rechtschreibleistung unserer Schülerinnen und Schüler zu erhalten. Daher führen wir nach einer Kennenlernphase zu Beginn der Klasse 5 im Rahmen des Deutschunterrichtes einen Rechtschreibtest durch, der Auffälligkeiten im Bereich der Rechtschreibleistung aufzeigt. So können wir einerseits im Deutschunterricht und den Förderzeiten sinnvoll und differenziert an der jeweils individuellen Rechtschreibfähigkeit arbeiten, andererseits aber auch eine LRS-Förderung im Rahmen des LRS-Erlasses für diejenigen anbieten, die besondere Schwierigkeiten nachgewiesen haben 

Die Diagnose eineLRS kann durch Kinderärzte oder Psychologen vorgenommen werden. Für die schulische Förderung genügt aber die Einschätzung der Deutschlehrerinnen und Deutschlehrer. Auch das Gewähren von Nachteilsausgleichen ist vorgesehen.  

Bei Entscheidungen über die Versetzung oder die Vergabe von Abschlüssen dürfen die Leistungen im Lesen und Rechtschreiben bei Kindern mit einer LRS nicht den Ausschlag geben. 

Im Abitur ist für die Gewährung des Nachteilsausgleichs wegen einer LRS der Nachweis der Schule, dass der LRS-Erlass bisher durchgängig zur Anwendung kam, d.h. dass eine kontinuierliche schulische Förderung oder eine professionelle außerschulische Förderung und eine Berücksichtigung bei der Leistungsbeurteilung stattgefunden hat, eine unumstößliche Bedingung.

Jens Siebeneicher

Foto: wokandapix / pixabay