Schulkonferenz

Die Schulkonferenz des St.-Georg-Gymnasiums besteht aus 18 Mitgliedern. Diese setzen sich zusammen aus je sechs Vertreterinnen/Vertretern der Schülerschaft, der Elternschaft sowie des Kollegiums. Den Vorsitz hat die Schulleiterin, diese hat nur bei Stimmengleichheit ein Stimmrecht. Das Gremium tagt mindestens zweimal im Schuljahr, wobei die Termine für die Sitzungen auf der Homepage angegeben werden.

Am „Georgs“ sind  die/der Vorsitzende der Schulpflegschaft und die/der Schülersprecher/in feste Vertreterinnen der Eltern- bzw. Schülerschaft. Die SV-Lehrer können beratend an der Schulkonferenz teilnehmen.

Die Schulkonferenz „ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.“ (§ 65 SchulG NRW).
Sie entscheidet z.B. über das Schulprogramm, Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern, die Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts, die Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen, die Einführung von Lernmitteln und die Bestimmung der Lernmittel, welche im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind. Weiterhin entscheidet sie über wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring, sowie den Schulhaushalt. Sie hat ein Votumsrecht bei der Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters, bestimmt über den Erlass einer Schulordnung sowie über Ausnahmen vom Alkoholverbot.

Hilke Smidt